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Geldeinzahlungen für Gefangene
Sie können monatlich maximal 73,53 € zweckgebunden als Sondergeld 1 für den Inhaftierten zur freien Verfügung einbezahlen. Auf Grund der Einschränkungen für die Gefangenen durch die Corona-Pandemie ist dieses Sondergeld 1 derzeit auf 109,35 € erhöht (Stand: 01.01.2023). Darüber hinaus können Sie, nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt, Sondergeld 2 für Maßnahmen der Wiedereingliederung oder zur Pflege sozialer Beziehungen einbezahlen.
Sondergeld 1 und 2 kann nur überwiesen werden; Bareinzahlungen sind nicht möglich.
Bankverbindung für Einzahlungen
Bei Überweisungen verwenden Sie bitte das folgende Konto:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug | |
Konto-Nr.: | 4552107 |
BLZ: | 60050101 |
Baden-Württembergische Bank (BW Bank) | |
IBAN: | DE25600501010004552107 |
BIC: | SOLADEST600 |
Unter Verwendungszweck unbedingt den Namen, Vornamen und das
Geburtsdatum des Berechtigten sowie den genauen Verwendungszweck ("Sondergeld 1" oder konkret
bezeichneter Zweck) immer auch die Kennziffer "AK45" (für Justizvollzugsanstalt Offenburg) angeben.
Muster für den Überweisungsbeleg
