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Herzlich willkommen auf
der Homepage der
Justizvollzugsanstalt Offenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
noch immer ist unser Besuch durch Corona beeinträchtigt. Bis auf Weiteres gehen die nachfolgend in „Rot“ abgedruckten Regelungen, die zum 1.1.2023 geändert wurden, den danach abgedruckten „normalen“ Regelungen vor, soweit sie Sachverhalte abweichend regeln.
Besuchstermine bei Gefangenen können von den Besuchern unter der angegebenen Nummer (0781/96930-6400) vereinbart werden.
Seit Anfang des Jahres sind alle Besucher unabhängig vom Immunisierungsstatus zum Besuch zugelassen. Zum Besuch müssen die Besucher frei von Covid-Symptomen sein und dies im Fragebogen bestätigen. Zusätzlich erfolgt eine kontaktlose Temperaturmessung. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Besuch zu Hause einem Selbsttest auf Covid zu unterziehen, weil beim Eintrag einer Infektion in die Anstalt ggf. der Besuch wieder ausgesetzt werden müsste.
Seit dem 1.1.2023 sind für Gefangene in der JVA Offenburg zwei monatliche Präsenzbesuche für die Dauer von 1,5 Stunden (Strafhaft) und 45 Minuten (Untersuchungshaft) zugelassen. Der Erwerb von Getränken, Süßigkeiten etc. aus den Automaten vor der Besuchsabteilung ist nach wie vor nicht möglich.
Nach Betreten der Anstalt wird auf dem Weg zum Besuch das Tragen einer FFP 2-Maske empfohlen.
Besuche bei Strafgefangenen sind montags, mittwochs donnerstags und freitags sowie an Samstagen im großen Besucherraum zu den üblichen Besuchszeiten möglich. Bei der Begrüßung und Verabschiedung ist kurzer körperlicher Kontakt (Umarmung) zulässig. Es verbleibt bei drei Besuchergruppen im Besuchsraum; da-bei sind drei Besucher pro Besuch gestattet.
Besuche bei U-Gefangenen sind montags, mittwochs, donnerstags und freitags zu den üblichen Besuchszeiten in den kleinen U-Haft-Besuchsräumen möglich. Pro Besuch sind zwei Erwachsene oder ein Erwachsener mit Kind zugelassen. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen.
Langzeitbesuche (LZB) sind unter den bekannten Voraussetzungen wieder möglich. Der LZB findet statt einer sonstigen Besuchsmöglichkeit einmal monatlich statt. Für die Dauer des LZB entfällt die Maskenempfehlung; körperlicher Kontakt ist möglich. Nach dem LZB können Gefangene zum Tragen einer FFP2- Maske außerhalb ihres Haftraumes für 5 Tage und zu Covid-Testungen verpflichtet werden.
Stand: 27.3.2022
Nach langjähriger Standortsuche wurde die Justizvollzugsanstalt Offenburg von Dezember 2006 bis April 2009
errichtet. Die Anstalt wurde mit 440 Plätzen für Straf- und Untersuchungshaft (multifunktionaler Teil) und 60 Haftplätzen in
der Sozialtherapeutischen Abteilung, weit überwiegend in Einzelhafträumen, erbaut. Sie ist ein wichtiger Baustein im
Haftplatzentwicklungsprogramm des Landes, mit dem die Haftplatzsituation des Landes Baden-Württemberg in quantitativer, besonders aber
in qualitativer Hinsicht deutlich verbessert werden soll.
Sowohl bei dem Bau der Einrichtung als auch bei deren Betrieb waren private Dritte in einer sogenannten Public-Private-Partnership (PPP) einbezogen. Beim Betrieb der Anstalt wurde in einem Pilotversuch ab 2009 in größerem Umfang ein privater Dienstleister verpflichtet; seit 2014 wird die JVA Offenburg wieder weitestgehend mit staatlichen Mitarbeitern betrieben. Gleichwohl hat die Privatisierung in einem gewissen Umfang im Justizvollzug Tradition: Beispielsweise werden viele fachliche Dienstleistungen (u.a. Teile der medizinischen Versorgung, Psychotherapie, schulische und berufliche Bildung, Einkauf für Gefangene, Strafentlassenenhilfe und Nachsorge, der ganze Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, aber auch über viele Jahre der Betrieb der Abschiebungshaft) von privaten Dritten erbracht.
In ihrem multifunktionalen Teil ist die Anstalt für rund 100 Untersuchungsgefangene, im Wesentlichen aus den Landgerichtsbezirken Offenburg und Baden-Baden sowie für etwa 440 Strafgefangene, ebenfalls mit regionalem Bezug und mit einer Straflänge von wenigen Tagen bis lebenslang, zuständig.
In der Sozialtherapeutischen Abteilung (STO) mit 60 Plätzen wird, erstmals und einzig im baden-württembergischen Justizvollzug, in einer Diagnose- und Prognoseabteilung die Eignung von Gefangenen für die sozialtherapeutischen Angebote auf dem Hohenasperg oder in der STO geprüft. Neben der Diagnostik findet dort auch eine intermittierende Sozialtherapie u.a. für Gefangene mit Störungsbildern mittelschwerer Art im Bereich der Gewalt-, Sexual- und Suchtdelikte statt. Zu diesen Behandlungseinheiten werden die Gefangenen aus ihren Stammanstalten nach Offenburg entsandt und kehren nach Beendigung der Behandlung dorthin zurück.
In der JVA Offenburg sind rund 360 Gefangene u.a. in Arbeitsbetrieben, in der Arbeitstherapie sowie in schulischer oder beruflicher Ausbildung beschäftigt. Damit kann auf der Basis der zu erwartenden Nachfrage grundsätzlich jedem arbeits- oder ausbildungswilligen Gefangenen eine Beschäftigung angeboten werden; für Strafgefangene besteht auch eine diesbezügliche Pflicht.
