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Organisation

Die Gesamtorganisation des Justizvollzugs, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs und bei der Aufstellung des Haushalts sowie der Vollzug des Haushalts, die Personalangelegenheiten einschl. der Aus- und Fortbildung, die Sicherheits- und Bauangelegenheiten, die Beschäftigung der Gefangenen (vgl. Vollzugliches Arbeitswesen) und deren berufliche und schulische Aus- und Fortbildung sowie die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden ist Aufgabe der Justizvollzugsabteilung im baden-württembergischen Justizministerium.

Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.

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