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Hinweise für Selbststeller
Grundsätzlich:
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch bis spätestens 14.00 Uhr an der Torwache der Justizvollzugsanstalt
Offenburg.
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen.
Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet.
Mitbringen müssen Sie:
Die Ladung zum Strafantritt und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Eine Aufnahme kann andernfalls
regelmäßig nicht erfolgen.
Mitbringen können Sie:
Privatkleidung nach unserem Rahmenverzeichnis. Beachten Sie
bitte die Minimal - und Maximalmengen. Weiterhin können Sie Schreibmaterial in kleinem Umfang (Block, 5 Kuverts, 5
Standardbriefmarken) mitbringen sowie nachweislich ärztlich verordnete Hilfsmittel. Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt,
der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über evtl. zu verabreichende Medikamente entscheidet.
Wir empfehlen Ihnen, etwa 100 Euro Bargeld mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen „Ersteinkauf“ von Tabak im Wert von 15,00 Euro sowie einen Zugangseinkauf bis zu 95,52 Euro.
Nicht mitbringen dürfen Sie:
Alle Gegenstände, die Sie für den Vollzug und für die Entlassung nicht benötigen oder die in der Anstalt nicht
zulässig sind. Letzteres sind z.B. eigene Elektrogeräte wie Handys oder Fernseher, eigene Nahrungs- und Genussmittel wie Tabak
etc. Davon erfasste Gegenstände müssen Sie abgeben. Sie werden auf Ihre Kosten aus der Anstalt geschafft, wenn sie für die
Zeit des Vollzuges oder für die Entlassung nicht benötigt werden, was meist der Fall sein wird. Deshalb ist es sinnvoll, solche
Gegenstände gar nicht erst mitzubringen.