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Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Offenburg hat Zuständigkeiten für Untersuchungshaft und Strafhaft in der Region.

Die genaue Zuständigkeit der JVA Offenburg und der anderen Justizvollzugsanstalten im Land sind im Vollstreckungsplan geregelt. Diesen können Sie hier einsehen. Die Zuständigkeit der JVA Offenburg finden Sie dort unter den Nummern 3.1.2, 4.3.1.4 und 4.3.2.1.

Daneben erfüllt die JVA Offenburg in ihrer sozialtherapeutischen Abteilung Querschnittsaufgaben für das gesamte Land (Verwaltungsvorschrift zur Verlegung von Gefangenen in sozialtherapische Einrichtungen, Die Justiz 2012, S.1 ff).

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