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Besuchsregelung

Besuche können grundsätzlich nur nach Voranmeldung stattfinden.

Besuchstermine werden ausschließlich telefonisch am Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0781 / 969 30 - 6400 vergeben.

Will statt der angemeldeten Person ein anderer zugelassener Besucher den Besuchstermin wahrnehmen, so ist dies spätestens am Vortag telefonisch mitzuteilen. Andernfalls ist kein Einlass möglich. 

Besuchszeiten

Strafhaft (Regelbesuche)

Dienstag bis Freitag sowie Samstag (maximal ein Mal pro Monat)

Präsenzbesuche:
8:00 bis 9:30 Uhr, 9:45 bis 11:15 Uhr, 12:45 bis 14:15 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr.

Skypebesuche:
8:15 bis 9:00 Uhr, 10:00 bis 10:45 Uhr, 13:30 bis 14:15 Uhr.

Untersuchungshaft (Regelbesuche)

Dienstag bis Freitag (Präsenz- und Skypebesuche)

8:00 bis 8:45 Uhr, 9:00 bis 9:45 Uhr, 10:00 bis 10:45 Uhr, 13:00 bis 13:45 Uhr, 14:00 bis 14:45 Uhr, 15:00 bis 15:45 Uhr.


Montags nur Rechtsanwalts- und Behördenbesuche.

An Sonn- und Feiertagen werden grds. keine Besuche durchgeführt.


Anzahl und Dauer der Besuche

Bei Strafgefangenen sind monatlich grds. zwei Präsenzbesuche von je 90 Minuten und ein Skype-Besuch von 45 Minuten Dauer (davon kann maximal ein Besuch samstags stattfinden) möglich.

Bei Untersuchungsgefangenen setzt das Gericht die Besuchsdauer und die Art der Überwachung fest; Samstagsbesuche sind bei akustischer Besuchsüberwachung (die sehr häufig angeordnet ist) nicht möglich.


Bitte beachten Sie

  • Besucher sollen sich 45 Minuten vor Beginn der Besuchszeit bei der Anstalt befinden, damit eine Kontrolle rechtzeitig vor Besuchsbeginn abgeschlossen werden kann. Bei späterem Erscheinen besteht das Risiko, dass der Besuch nicht stattfinden kann.
  • Einlass ist nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich (Führerscheine oder ähnliche Schriftstücke gelten nicht als Ausweis!).
  • Zum Besuch sind höchstens drei Personen und ein Kleinkind unter 2 Jahren zugelassen. Kinder ab 2 Jahren werden als Person gerechnet.
  • Minderjährigen wird nur in Begleitung berechtigter Erwachsener Einlass zum Besuch gewährt.
  • In allen Besucherräumen und auch auf den Fluren ist das Rauchen verboten.
  • Zum Besuch eines Untersuchungsgefangenen bedarf es regelmäßig einer schriftlichen Besuchsgenehmigung des zuständigen Richters oder Staatsanwalts (Faxe oder Kopien der Besuchsgenehmigung können nicht anerkannt werden).
  • Besucher werden nach Betreten der Anstalt mit einem Metallsuchrahmen und durch Abtasten und Anschauen kontrolliert. Mäntel und Jacken etc. sind in Schließfächern zu deponieren, ebenso Accessoires wie Hüte, Kappen, Schals, Sonnenbrillen, große Schmuckstücke etc. Gleiches gilt für Geldbeutel und Mobiltelefonen.
  • Besucher können beim Besuch Nahrungsmittel, Tabak und Getränke aus dem Automaten im Gesamtwert von maximal 12, -- € je Besuch für den Inhaftierten bzw. zum Verzehr beim Besuch erworben werden. Die Warenautomaten in der Besuchsabteilung akzeptieren lediglich Wertmünzen (kein Bargeld). Daher müssen die Besucher im Eingangsbereich der Anstalt Wertmünzen erwerben. Dieser Automat akzeptiert Münzen ab 10 Cent und Scheine bis 20 €. Ein Rücktausch der Wertmünzen ist nicht möglich; bitte tauschen Sie deshalb nur den benötigten Betrag. Aktuell ist der Besuchseinkauf ausgesetzt.
  • Im Übrigen ist die Übergabe von Lebensmitteln oder sonstigen Gegenständen jeder Art bei Besuchen nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Das Einbringen von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
  • Die Besuche dürfen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt oder aus Gründen der Behandlung überwacht werden.
  • Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Besucher oder der Gefangene trotz Abmahnung gegen Anordnungen verstößt. Bei schweren Verstößen kann die Abmahnung unterbleiben und der Besuch sofort abgebrochen werden.
  • Während des Besuchs sind Toilettengänge nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, vor und nach dem Besuch eine Toilette aufzusuchen.
  • Stillen ist in den Besuchsräumen nicht möglich. Getränke für Babys und Kleinkinder können in durchsichtigen Fläschchen mitgebracht werden.

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