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Geldeinzahlungen für Gefangene
Sie können monatlich maximal 95,00 € zweckgebunden als Sondergeld 1 (SG 1) für Inhaftierte zur freien Verfügung einbezahlen. Darüber hinaus können Sie, nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt im Einzelfall, Sondergeld 2 für Maßnahmen der Wiedereingliederung oder zur Pflege sozialer Beziehungen einbezahlen.
Sondergeld 1 und 2 kann nur überwiesen werden; Bareinzahlungen sind nicht möglich.
Bankverbindung für Einzahlungen
Bei Überweisungen verwenden Sie bitte das folgende Konto:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug | |
Konto-Nr.: | 4552107 |
BLZ: | 60050101 |
Baden-Württembergische Bank (BW Bank) | |
IBAN: | DE25600501010004552107 |
BIC: | SOLADEST600 |
Unter Verwendungszweck unbedingt vor dem vollständigen Namen des Berechtigten sowie dem eigentlichen Verwendungszweck („Sondergeld 1“ oder konkret bezeichneter Zweck) immer auch die Kennziffer „AK45“ angeben.