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Telefonate

Gespräche von außen können grundsätzlich nicht angenommen werden.

Hauptanstalt

Gefangene können auf ihre Kosten über eine Telefonanlage, deren Geräte auf den Fluren im Haftbreich installiert sind, mit vorher zugelassenen Anschlüssen telefonieren. Die Telefonate können überwacht (mitgehört) werden.

Merkblatt zur Gefangenentelefonie für Kontaktpersonen / Anschlussinhaber/-innen

Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

Außenstelle Kenzingen

In der JVA Kenzingen haben die Gefangenen die Gelegenheit, die im Flur installierten öffentlichen Münzfernsprecher während der Freizeit zu benutzen. Fernmündliche Mitteilungen können nur bei besonderen Anlässen an die Gefangenen weitergeleitet werden. Gespräche von außen können auch hier grundsätzlich nicht angenommen werden. Das Einbringen von Handys in den Haftraumbereich ist nicht gestattet. Falls einem Gefangenen ausnahmsweise (z.B. aus beruflichen Gründen) der Besitz eines Handys außerhalb der Anstalt genehmigt wird, hat er das Handy beim Betreten der Anstalt abzugeben.

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