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Besuchsregelung
Besuche können grundsätzlich nur nach Voranmeldung stattfinden.
Besuchstermine werden ausschließlich telefonisch am Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0781 / 969 30 - 6400 vergeben.
Will statt der angemeldeten Person ein anderer zugelassener Besucher den Besuchstermin wahrnehmen, so ist dies spätestens am Vortag telefonisch mitzuteilen. Andernfalls ist kein Einlass möglich.
Besuchszeiten
Strafhaft (Regelbesuche)
Dienstag bis Freitag sowie Samstag (maximal ein Mal pro Monat)
Präsenzbesuche:
8:00 bis 9:30 Uhr, 9:45 bis 11:15 Uhr, 12:45 bis 14:15 Uhr, 14:30 bis
16:00 Uhr.
Skypebesuche:
8:15 bis 9:00 Uhr, 10:00 bis 10:45 Uhr, 13:30 bis 14:15 Uhr.
Untersuchungshaft (Regelbesuche)
Dienstag bis Freitag (Präsenz- und Skypebesuche)
8:00 bis 8:45 Uhr, 9:00 bis 9:45 Uhr, 10:00 bis 10:45 Uhr, 13:00 bis 13:45 Uhr, 14:00 bis 14:45 Uhr, 15:00 bis 15:45 Uhr.
Montags nur Rechtsanwalts- und Behördenbesuche.
An Sonn- und Feiertagen werden grds. keine Besuche durchgeführt.
Anzahl und Dauer der Besuche
Bei Strafgefangenen sind monatlich grds. zwei Präsenzbesuche von je 90 Minuten und ein Skype-Besuch von 45 Minuten Dauer (davon kann maximal ein Besuch samstags stattfinden) möglich.
Bei Untersuchungsgefangenen setzt das Gericht die Besuchsdauer und die Art der Überwachung fest; Samstagsbesuche sind bei akustischer Besuchsüberwachung (die sehr häufig angeordnet ist) nicht möglich.
Bitte beachten Sie
- Besucher sollen sich 45 Minuten vor Beginn der Besuchszeit bei der Anstalt befinden, damit eine Kontrolle rechtzeitig vor Besuchsbeginn abgeschlossen werden kann. Bei späterem Erscheinen besteht das Risiko, dass der Besuch nicht stattfinden kann.
- Einlass ist nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich (keine Führerscheine oder ähnliche Schriftstücke).
- Zum Besuch sind höchstens drei Personen und ein Kleinkind zugelassen. Kinder ab 2 Jahren werden als Person gerechnet.
- Minderjährigen wird nur in Begleitung berechtigter Erwachsener Einlass zum Besuch gewährt.
- In allen Besucherräumen und auch auf den Fluren ist das Rauchen verboten.
- Zum Besuch eines Untersuchungsgefangenen bedarf es regelmäßig einer schriftlichen Besuchsgenehmigung des zuständigen Richters oder Staatsanwalts (Faxe oder Kopien der Besuchsgenehmigung können nicht anerkannt werden).
- Besucher werden nach Betreten der Anstalt mit einem Metallsuchrahmen und durch Abtasten und Anschauen kontrolliert. Mäntel und Jacken etc. sind in Schließfächern zu deponieren, ebenso Accessoires wie Hüte, Kappen, Schals, Sonnenbrillen, große Schmuckstücke etc. Gleiches gilt für Geldbeutel und Mobiltelefonen.
- Für Besucher besteht die Möglichkeit, vor Regelbesuchen an Automaten in der Besuchsabteilung Nahrungsmittel, Kalt- und Warmgetränke sowie Tabakwaren im Wert von maximal 12,-- € je Besuch für den Gefangenen zu erwerben, den sie besuchen. Der Einkauf erfolgt mittels einer aufladbaren Bezahlkarte (für die zusätzlich 8,-- € Pfand anfallen), ein ggf. vorhandenes Restguthaben kann nach dem Besuch wieder ausgezahlt werden. Der Automat zum Aufladen akzeptiert Münzen und Geldscheine bis 20,-- €.
- Im Übrigen ist die Übergabe von Lebensmitteln oder sonstigen Gegenständen jeder Art bei Besuchen nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
- Das Einbringen von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
- Die Besuche dürfen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt oder aus Gründen der Behandlung überwacht werden.
- Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Besucher oder der Gefangene trotz Abmahnung gegen Anordnungen verstößt. Bei schweren Verstößen kann die Abmahnung unterbleiben und der Besuch sofort abgebrochen werden.
- Während des Besuchs sind Toilettengänge nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, vor und nach dem Besuch eine Toilette aufzusuchen.
- Stillen ist in den Besuchsräumen nicht möglich. Getränke für Babys und Kleinkinder können in durchsichtigen Fläschchen mitgebracht werden.