Die genaue Zuständigkeit der JVA Offenburg und der anderen Justizvollzugsanstalten im Land sind im Vollstreckungsplan geregelt. Diesen können Sie hier einsehen. Die Zuständigkeit der JVA Offenburg finden Sie dort unter den Nummern 3.1.2, 4.3.1.4 und 4.3.2.1.
Daneben erfüllt die JVA Offenburg in ihrer sozialtherapeutischen Abteilung Querschnittsaufgaben für das gesamte Land (Verwaltungsvorschrift zur Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Einrichtungen, Die Justiz 2012, S.1 ff).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums.