Information für Angehörige

Geldeinzahlung

Zur Geldeinzahlung für eine/einen Inhaftierten sind folgende Aspekte zu beachten.

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Geld und ein Überweisungsträger liegen auf einem Tisch.

Sie können monatlich maximal 111,00 € zweckgebunden als Sondergeld 1 (SG 1) für Inhaftierte und 233,00 € als Sondergeld 1 für Untergebrachte zur freien Verfügung einbezahlen. Darüber hinaus können Sie, nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt im Einzelfall, Sondergeld 2 für Maßnahmen der Wiedereingliederung oder zur Pflege sozialer Beziehungen einbezahlen.

Sondergeld 1 und 2 kann nur überwiesen werden; Bareinzahlungen sind nicht möglich.

Bankverbindung für Einzahlungen

Bei Überweisungen verwenden Sie bitte das folgende Konto:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto-Nr.: 4552107
BLZ: 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC: SOLADEST600

Unter Verwendungszweck unbedingt vor dem vollständigen Namen des Berechtigten sowie dem eigentlichen Verwendungszweck („Sondergeld 1“ oder konkret bezeichneter Zweck) immer auch die Kennziffer „AK45“ angeben.

Muster für Überweisung