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Datum: 15.07.2025

Aktenzeichen: 9 Sa 16/25

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 15.01.2025 - 8 Ca 232/24 - abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin auch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 08.05.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.06.2024 nicht aufgelöst worden ist.
3.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.