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Datum: 11.09.2025

Aktenzeichen: 12 Sa 79/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 22. November 2024 – 10 Ca 241/23 – wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.