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Datum: 22.05.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 1688/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 26. September 2025 zum 31. Dezember 2025 noch durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Oktober 2025 zum 31. Januar 2026 beendet wurde.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3/5 und die Beklagte 2/5 zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 19.000,- Euro festgesetzt.