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Datum: 20.03.2024

Aktenzeichen: 29 Ca 5072/23

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 287,69 Euro brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszinssatz ab 13.10.2023 zu bezahlen.

2.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.    Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18/25 und die Beklagte zu 7/25.

4.    Der Streitwert wird auf 1.040,00 Euro festgesetzt.

5.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.